Der finanzielle Handlungsrahmen des Gemeinderats und des Bürgermeisters wird durch die Haushaltssatzung für jeweils ein Jahr im voraus festgelegt. Dieses "Gesetz", das der Aufsichtsbehörde (Landratsamt Lörrach) nach Planung, Beratung und Beschlußfassung durch die kommunalen Gremien zur Genehmigung vorgelegt werden muß, regelt wie die Bewirtschaftung von Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt und im Vermögenshaushalt erfolgen soll.
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