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Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Innenstadt

Gemäß Verkehrsschau vom August 2021 und Gemeinderats-Beschluss vom 25.10.2021 wurde die Hauptstraße ab Abzweigung Sitzenkircher Straße bis zur Bahnhofstraße als Tempo 30-Zone ausgewiesen.

In diesem Zuge wurde auch angeordnet, dass der Fußgängerüberweg beim Blumenplatz entfernt werden muss, da dieser bei einer Bushaltestelle eine Gefahrensituation darstellt – und Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen nicht vorgesehen sind.

 

Bitte beachten:

Trotz Zone-30 gilt bei Straßen mit abgesenkten Gehwegen keine Rechts-Vor-Links-Regelung. Fahrzeuge auf der Hauptstraße haben also weiterhin Vorfahrt.

Lediglich bei der Feuerbacher Straße muss zukünftig Vorfahrt gewährt werden (rechts vor links).

Hier wird zur Verdeutlichung noch eine Haltelinie aufgebracht werden.

 

 

Stadtverwaltung Kandern

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