Wildunfall - und jetzt?

Wildunfall - und jetzt?

Wildtiere sind dämmerungs- und nachtaktiv. Die Morgenstunden zwischen 6 und 8 Uhr sind statistisch gesehen besonders risikoreich im Hinblick auf Wildunfälle – vor allem für`s Rehwild. Die Tage werden wieder kürzer und damit fällt die Dämmerungsaktivität der Wildtiere mit dem Pendelverkehr zusammen und die Wahrscheinlichkeit eines Wildunfalls steigt. Aus gegeben Anlass möchten die Stadt Kandern auf folgende Dinge hinweisen:

Ein Wildunfall ist unverzüglich bei der Polizei (Telefon 110) zu melden. Diese informiert dann den Jäger, der dem verletztem Wild nachspüren, es erlegen oder verendetes Wild bergen kann.

Aufgrund der Verletzungen und dem ausgelösten Stress können noch lebende Wildtiere unkontrolliert und auch aggressiv reagieren. Daher sollte ein ausreichend großer Abstand zum Tier eingehalten werden, damit es sich beruhigen kann.

Wie nach jedem Verkehrsunfall müssen die Unfallbeteiligten auch bei Wildunfällen den Verkehr sichern und bei geringfügigem Schaden beiseite fahren, um weiteren Gefahren vorzubeugen. Dazu gehört auch, die Unfallstelle ausreichend zu sichern (z.B. mit einem Warndreieck).

Meldet ein Fahrzeugführender einen Wildunfall nicht unverzüglich, kann dies nach § 4 (4) und § 67 (2) Nr. 1 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Geflüchtete Tiere können schwer verletzt irgendwo in Deckung tagelang leiden und qualvoll eingehen. Nur wenn Kollisionen unverzüglich gemeldet werden, können die Tiere gesucht, entsprechend ihrem Zustand professionell versorgt und allenfalls erlöst werden. Wer nichts unternimmt, macht sich der Tierquälerei schuldig.

Liegt eine Teilkaskoversicherung vor, werden die Schäden am Fahrzeug in der Regel von den Versicherungen übernommen, wenn es sich um einen Wildunfall mit Haarwild handelt (Rehe, Wildschweine, Füchse, Hasen, Hirsche, Marder, Dachse). Konkrete Leistungen stehen in den individuellen Vertragsbedingungen der abgeschlossenen Kaskoversicherungen. Vollkaskoversicherungen decken Schäden durch Wildunfälle auch ab, wenn ein Nachweis, dass es sich um einen Wildunfall handelt, nicht vorliegt.

Für die Abrechnung des Fahrzeugschadens bedarf es eines Nachweises in Form einer Bescheinigung, dass der Wildunfall stattgefunden hat. Diesen stellt die Jägerin, der Jäger oder die Polizei vor Ort aus.

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Kandern

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