Bodenrichtwerte sind nun abrufbar

Meldung aus Kandern
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Erforderliche Daten für Eigentümerinnen und Eigentümer stehen im BORIS-BW zur Verfügung  

Vollständig im Bodenrichtwertinformationssystem des Landes Baden-Württemberg (BORIS-BW) abrufbar sind nun die Bodenrichtwerte für die Grundsteuer, die vom Gemeinsamen Gutachterausschuss der Stadt Weil am Rhein ermittelt worden sind.

So werden inzwischen nicht nur die für die Wohnnutzung ermittelten Richtwerte angezeigt, sondern auch die Daten für sonstige Nutzungsarten, wie beispielsweise gewerbliche Bauflächen im Innenbereich oder Acker- und Grünland im Außenbereich.

 „Wir sind sehr froh, dass es mit dem Datenübertrag in BORIS-BW nun endlich geklappt hat und auch das Verschnittergebnis aus Bodenrichtwert und Liegenschaftsdaten angezeigt wird. Dass die Anfang August bereits ermittelten Bodenrichtwerte erst jetzt über BORIS-BW abgerufen werden können, war für nicht nur für die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer eine große Geduldsprobe, sondern auch für uns sehr unbefriedigend“, macht Ellen Nonnenmacher, die für die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses verantwortliche Amtsleiterin, deutlich.

Da die Datenaufbereitung nicht bei der Stadtverwaltung selbst, sondern durch ein externes Unternehmen erfolgte, mussten die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwar viel Zuarbeit leisten, konnten den Übertrag der Daten selbst aber letztendlich nicht beeinflussen.

„Wir sind den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Zentralen Geschäftsstelle für Grundstückswertermittlung in Stuttgart sehr dankbar, dass sie uns und dem Dienstleister mit viel Geduld zur Seite gestanden haben“, bringt Ellen Nonnenmacher ihre Erleichterung zum Ausdruck. „Die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer können nun die für die Grundsteuererklärung erforderlichen Angaben auf BORIS-BW abrufen.“

Ein kleiner Wehmutstropfen bleibt allerdings: Die örtlichen Fachinformationen für Grundstücke im Außenbereich und für Gemeinbedarfsflächen stehen vorerst nur auf der Homepage der Stadt Weil am Rhein unter www.weil-am-rhein.de/start/rathaus/grundsteuerreform zur Verfügung. Es wird jedoch daran gearbeitet, diese über einen Link in BORIS-BW abrufbar zu machen.

In Einzelfällen steht auch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zur Klärung von Fragen zur Verfügung. Diese hat ihren Sitz im Haltinger Rathaus (Große Gaß 5). Telefonisch sind die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter unter 076 21 / 956 68 -40 bis -44 oder per E-Mail an erreichbar.