Länder verlängern Abgabefrist zur Grundsteuer-Erklärung

Länder verlängern Abgabefrist zur Grundsteuer-Erklärung

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate verlängert. Das haben die
Finanzminister der Länder entschieden. Statt wie geplant zum 31.10.2022, müssen die Erklärungen
erst bis zum 31.01.2023 abgegeben werden.


"Wir haben ohnehin schon angekündigt, die Erinnerungsschreiben für die Grundsteuererklärung erst im
nächsten Jahr zu verschicken. Es ist gut und sinnvoll, dass die Länder sich nun einheitlich auf eine
einmalige Fristverlängerung verständigt haben. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger haben nun
etwas mehr Zeit, die sollten sie jetzt aber auch nutzen." so Finanzminister Danyal Bayaz.

 


30 % der Erklärungen in BW abgegeben
In Baden-Württemberg wurden bislang gut 1,7 Millionen Erklärungen abgegeben. Das sind 30 Prozent
der insgesamt abzugebenden Erklärungen.
Die Daten, die für die Erklärung erforderlich sind, können über die Zentrale Internetseite der Finanzämter abgerufen werden.

Dort finden sich auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung, wie etwa Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitungen, Erklärvideos und Beispielfälle.

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