Wahlrecht

In der Demokratie geht alle Staatsgewalt vom Volke aus.
Vor allem in Wahlen wird sie vom Volk auch selbst ausgeübt.

Nach Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

 

Den besonderen Organen der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung wird die demokratische Legitimation, derer sie bedürfen, damit das Volk durch sie die Staatsgewalt ausübt, direkt oder indirekt durch Wahlen vermittelt.

 

In der repräsentativen Demokratie des Grundgesetzes stellt die unmittelbare Wahl des Parlaments durch die Bürger den zentralen Akt der demokratischen Legitimation dar.

 

Der Bundestag wird nach Artikel 39 Absatz 1 GG jeweils auf vier Jahre gewählt.
Die nächste Wahl zum 19. Deutschen Bundestag findet am 24. September 2017 statt.

 

vorläufiges Endergebnis zur Bundestagswahl 2017 der Stadt Kandern