Grundsteuer & Bodenrichtwerte

 

Bodenrichtwerte

 

Für alle Verfahren, die nicht die Grundsteuer betreffen, bittet der Gemeinsame Gutachterausschuss mit Sitz in Weil am Rhein die bisherigen Bodenrichtwerttabellen zu Grunde zu legen.

 

Nähere Auskünfte zu diesen Richtwerten kann Ihnen die Stadt Kandern leider keine erteilen.

Wir bitten Sie deshalb, sich mit Nachfragen in diesen Angelegenheiten direkt an den Gutachterausschuss in Weil am Rhein zu wenden (Kontaktdaten unten).

 

Grundsteuererklärung

 

Die Grundsteuererklärung (Grundsteuer B) ist von Grundstückseigentümer*innen bis zum 31.01.2023 über das Portal Elster beim Finanzamt abzugeben.

Die Daten bzw. Bodenrichtwerte, die für die Erklärung veranschlagt wurden, können über die zentrale Internetseite www.grundsteuer-bw.de (Boris BW) abgerufen werden.

 

Unter finanzamt-bw.fv-bwl.de/Grundsteuer-neu finden Sie außerdem Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung wie z.B. Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitungen, Erklärvideos, Beispielfälle).

Bodenrichtwerttabelle S.1

 

Steuern einfach erklärt
Schritte zur neuen Grundsteuer in BW

 

 

ELSTER-Ausfüllhilfe
zur Grundsteuer von Baden-Württemberg

 

 

Bodenrichtwerttabelle S.2

Pressemitteilungen zur Grundsteuer

 

Pressemitteilung vom 09.03.2023

Bodenrichtwerte: Korrekturen sind eingespielt

 

Pressemitteilung vom 13.10.2022

Länder verlängern Abgabefrist zur Grundsteuer-Erklärung

 

Pressemitteilung vom 06.10.2022

Wichtige Informationen zur Grundsteuererklärung

 

Pressemitteilung vom 27.09.2022

Bodenrichtwerte sind nun abrufbar

 

Pressemitteilung vom 23.06.2022

Wichtige Informationen zur Grundsteuerreform

Bei Nachfragen zu den Bodenrichtwerten und der Grundsteuererklärung bitten wir Sie,

direkt die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses in Weil am Rhein zu

kontaktieren (Kontaktdaten siehe unten).

 

 

GG

Gemeinsamer Gutachterausschuss

Geschäftsstelle Weil am Rhein

 

Kontakt

E-Mail:
Telefon: 076 21 / 956 68 - 42 oder 076 21 / 956 68 - 43 oder 076 26 / 956 68 - 44

Homepage: www.weil-am-rhein.de/geschaeftsstelle-gemeinsamer-gutachterausschuss

 

Von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhalten Sie Informationen und Leistungen zu folgenden Bereichen:

  • Verkehrswertgutachten/Grundstücksbewertung
  • Auskunft über Bodenrichtwerte
  • Auskunft aus der Kaufpreissammlung
  • Auskunft über die zur Wertermittlung erforderlichen Daten

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Die Gutachterausschüsse der Kommunen Kandern, Weil am Rhein, Bad Bellingen, Efringen-Kirchen, Malsburg-Marzell, Schliengen und des GVV (Binzen, Eimeldingen, Fischingen, Rümmingen, Schallbach, Wittlingen) haben sich zu einem gemeinsamen Gutachterausschuss zusammengeschlossen.

Die Geschäftsstelle dieses gemeinsamen Gutachterausschusses liegt bei der Stadt Weil am Rhein.