Informationen zur Grundsteuer

 

Steuern einfach erklärt

Schritte zur neuen Grundsteuer in BW

 

 

 

ELSTER-Ausfüllhilfe

zur Grundsteuer von Baden-Württemberg

 

 

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Grundsteuererklärung & Bodenrichtwerte

 

Die Grundsteuererklärung (Grundsteuer B) ist von Grudstückseigentümer*innen bis zum 31.01.2023 über das Portal Elster beim Finanzamt abzugeben. Die Daten, die für die Erklärung erforderlich sind, können über die zentrale Internetseite www.grundsteuer-bw.de (Boris BW) abgerufen werden.

 

Bei Nachfragen zu den Bodenrichtwerten bitten wir Sie, die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses in Weil am Rhein zu kontaktieren (Kontaktdaten siehe unten).

 

Unter finanzamt-bw.fv-bwl.de/Grundsteuer-neu finden Sie außerdem Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung wie z.B. Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitungen, Erklärvideos, Beispielfälle).

 

Private Eigentümer*innen von land- und forstwirtschaftlichem Besitz (Grundsteuer A) erhalten das Informationsschreiben für ihre Erklärung Anfang Januar 2023.

 

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Pressemitteilungen zur Grundsteuer

 

Pressemitteilung vom 09.03.2023

Bodenrichtwerte: Korrekturen sind eingespielt

 

Pressemitteilung vom 13.10.2022

Länder verlängern Abgabefrist zur Grundsteuer-Erklärung

 

Pressemitteilung vom 06.10.2022

 

Wichtige Informationen zur Grundsteuererklärung

 

Pressemitteilung vom 27.09.2022

Bodenrichtwerte sind nun abrufbar

 

Pressemitteilung vom 23.06.2022

Wichtige Informationen zur Grundsteuerreform

 

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GG

Gemeinsamer Gutachterausschuss

Geschäftsstelle Weil am Rhein

 

Kontakt

E-Mail:
Telefon: 076 21 / 956 68 - 42 oder 076 21 / 956 68 - 43 oder 076 26 / 956 68 - 44

Homepage: www.weil-am-rhein.de/geschaeftsstelle-gemeinsamer-gutachterausschuss

 

Von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhalten Sie Informationen und Leistungen zu folgenden Bereichen:

  • Verkehrswertgutachten/Grundstücksbewertung
  • Auskunft über Bodenrichtwerte
  • Auskunft aus der Kaufpreissammlung
  • Auskunft über die zur Wertermittlung erforderlichen Daten

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Die Gutachterausschüsse der Kommunen Kandern, Weil am Rhein, Bad Bellingen, Efringen-Kirchen, Malsburg-Marzell, Schliengen und des GVV (Binzen, Eimeldingen, Fischingen, Rümmingen, Schallbach, Wittlingen) haben sich zu einem gemeinsamen Gutachterausschuss zusammengeschlossen.

Die Geschäftsstelle dieses gemeinsamen Gutachterausschusses liegt bei der Stadt Weil am Rhein.