Rathaus wieder geöffnet
Mit dem dauerhaften Absinken des Inzidenzwertes im Landkreis Lörrach ist es möglich, die Einschränkungen zum Schutz vor der Corona-Pandemie zu lockern.
Die Dienststellen der Stadtverwaltung Kandern sind daher ab Montag, 05.07.2021 für Bürger*innen zu den üblichen Dienstzeiten geöffnet.
Für die Bereiche Einwohnermelde-/Pass-/Gewerbeamt und Standesamt müssen zwingend weiterhin vorher Termine vereinbart werden.
Viele Angelegenheiten können auch ohne persönliches Erscheinen schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Wege geregelt werden. Daher weisen wir auch hier auf die Vorteile einer vorherigen Terminabsprache in allen Bereichen/Dienststellen hin.
Zur Weiterführung der Terminvergabe im Melde- und Standesamt haben wir uns entschlossen, da sich diese Vorgehensweise klar bewährt hat. Gerade in diesen publikumsintensiven Bereichen konnten dadurch Wartezeiten verringert und eine gezieltere Bearbeitung von Anliegen erreicht werden. Ebenfalls haben wir und sicher auch zahlreiche Bürger*innen in den vergangenen Monaten die Erfahrung gemacht, dass sich viele Angelegenheiten auch sehr gut ohne persönliches Erscheinen regeln bzw. vorbereiten lassen. Daher bitten wir die Bürger*innen, ihren Besuch im Rathaus auch weiter möglichst auf die unbedingt erforderlichen Anlässe zu beschränken.
Für die Wiederaufnahme des Besucherverkehrs in den städtischen Dienststellen bitten wir die Bürger*innen, die folgenden Regelungen zu beachten:
Einwohnermelde-/Pass-/Gewerbeamt
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!
Termine sollen vorzugsweise online über das Terminbuchungssystem auf der Homepage vereinbart werden.
Eine Terminreservierung unter den Rufnummern (076 26) 899 - 21 oder 899 - 33 oder per Mail an ist notfalls auch möglich.
Standesamt
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!
Terminreservierung unter der Rufnummer (076 26) 899 – 22 oder per Mail an .
Hygieneregeln
- Der Zutritt in das Rathaus wird nur mit einer medizinischen Schutzmaske oder eine FFP2-Maske gewährt. Dieser Mund-Nase-Schutz ist während des gesamten Aufenthaltes im Rathaus zu tragen.
- Die Hände sollen nach Betreten des Gebäudes mit dem dafür bereitgestellten Desinfektionsmittel im Eingangsbereich desinfiziert werden.
- Der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern und die weiteren allgemein bekannten Hygieneregeln sind einzuhalten.