Amtliche Bekanntmachungen
Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung "Toka-Areal"
Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der VVG Kandern/Malsburg-Marzell
Formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Öffentliche Bekanntmachung vom 17.06.2024
Flächennutzungsplan Entwurf Gesamtdokument Kandern
Flächennutzungsplan Entwurf Gesamtdokument Malsburg-Marzell
Landschaftsplan FNP Entwurf Gesamtdokument Kandern
Landschaftsplan FNP Entwurf Gesamtdokument Malsburg-Marzell
7. Änderung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften "Papiermatt I" "An der Kander"
im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
Formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Öffentliche Bekanntmachung vom 04.06.2024
Unterlagen zum Offenlagebeschluss am 27.05.2024
Änderung des 6. Bebauungsplanes "Papiermatt I"
Netzausbau TENP III (Gasversorgungsleitung), Abschnitt Hügelheim - Hüsingen
Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der genehmigten Planunterlagen zur Einsichtnahme
Das Regierungspräsidium Freiburg hat auf Antrag der Trans-Europa-Naturgas-Pipeline (TENP) GmbH & Co. KG mit Planfeststellungsbeschluss vom 31.10.2023 - Az. 24-0513.2-29 – den Ausbau der TENP III Gasleitung zwischen Hügelheim und Hügelheim genehmigt.
Der Planfeststellungsbeschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Fertigung des festgestellten Plans liegen zwei Wochen, und zwar von Dienstag, 14.11.2023 bis einschließlich Montag, 27.11.2023 im Rathaus Kandern, Waldeckstr. 39, Zimmer 2.13 während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:15 bis 18:00 Uhr zur Einsicht aus.
Die ausgelegten Unterlagen können ab Beginn der Auslegung am 14.11.2023 auch auf der Internetseite www.rp-freiburg.de unter der Rubrik „Aktuelles“ bzw. auf der Seite https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/abt2/ref24/planfeststellung/ unter der Rubrik „Energieleitungen“ eingesehen werden.
Mit dem Ende dieser Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber denjenigen Betroffenen, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Diese können bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist eine Mehrfertigung des Planfeststellungsbeschlusses schriftlich beim Regierungspräsidium Freiburg, Referat 24, 79083 Freiburg i.Br. anfordern. Den Personen, die Einwendungen erhoben haben, wird der Planfeststellungsbeschluss durch Übersendung zugestellt.
Kandern, 06.11.2023
Simone Penner
Bürgermeisterin
Baugebiet "Mittelberg-Tal" in Kandern-Feuerbach
Vorkaufsrechtsatzung "Kandern Bahnhof"
Öffentliche Bekanntmachung zum Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung für das Gebiet "Kandern Bahnhof"
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Sitzenkircher Straße"
Den Bebauungsplan sowie die textlichen Festsetzungen, Abwägung der Umweltbelange, usw. können hier eingesehen werden.
5. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Sitzenkircher Str."
5. Änderung FNP "Gewerbegebiet Sitzenkircher Straße"
Flächennutzungsplan der VVG Kandern - Malsburg-Marzell
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 (1), 4 (1) BauGB zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht und Landschaftsplan