Grundsteuer & Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte
Für alle Verfahren, die nicht die Grundsteuer betreffen, bittet der Gemeinsame Gutachterausschuss mit Sitz in Weil am Rhein die bisherigen Bodenrichtwerttabellen zu Grunde zu legen.
Nähere Auskünfte zu diesen Richtwerten kann Ihnen die Stadt Kandern leider keine erteilen.
Wir bitten Sie deshalb, sich mit Nachfragen in diesen Angelegenheiten direkt an den Gutachterausschuss in Weil am Rhein zu wenden (Kontaktdaten unten).
Grundsteuererklärung
Die Grundsteuererklärung (Grundsteuer B) ist von Grundstückseigentümer*innen bis zum 31.01.2023 über das Portal Elster beim Finanzamt abzugeben.
Die Daten bzw. Bodenrichtwerte, die für die Erklärung veranschlagt wurden, können über die zentrale Internetseite www.grundsteuer-bw.de (Boris BW) abgerufen werden.
Unter finanzamt-bw.fv-bwl.de/Grundsteuer-neu finden Sie außerdem Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung wie z.B. Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitungen, Erklärvideos, Beispielfälle).
Steuern einfach erklärt
Schritte zur neuen Grundsteuer in BW
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ELSTER-Ausfüllhilfe
zur Grundsteuer von Baden-Württemberg
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Pressemitteilungen zur Grundsteuer
Pressemitteilung vom 09.03.2023
Bodenrichtwerte: Korrekturen sind eingespielt
Pressemitteilung vom 13.10.2022
Länder verlängern Abgabefrist zur Grundsteuer-Erklärung
Pressemitteilung vom 06.10.2022
Wichtige Informationen zur Grundsteuererklärung
Pressemitteilung vom 27.09.2022
Bodenrichtwerte sind nun abrufbar
Pressemitteilung vom 23.06.2022
Bei Nachfragen zu den Bodenrichtwerten und der Grundsteuererklärung bitten wir Sie,
direkt die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses in Weil am Rhein zu
kontaktieren (Kontaktdaten siehe unten).
Gemeinsamer Gutachterausschuss
Geschäftsstelle Weil am Rhein
Kontakt
E-Mail:
Telefon: 076 21 / 956 68 - 42 oder 076 21 / 956 68 - 43 oder 076 26 / 956 68 - 44
Homepage: www.weil-am-rhein.de/geschaeftsstelle-gemeinsamer-gutachterausschuss
Von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhalten Sie Informationen und Leistungen zu folgenden Bereichen:
- Verkehrswertgutachten/Grundstücksbewertung
- Auskunft über Bodenrichtwerte
- Auskunft aus der Kaufpreissammlung
- Auskunft über die zur Wertermittlung erforderlichen Daten
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Die Gutachterausschüsse der Kommunen Kandern, Weil am Rhein, Bad Bellingen, Efringen-Kirchen, Malsburg-Marzell, Schliengen und des GVV (Binzen, Eimeldingen, Fischingen, Rümmingen, Schallbach, Wittlingen) haben sich zu einem gemeinsamen Gutachterausschuss zusammengeschlossen.
Die Geschäftsstelle dieses gemeinsamen Gutachterausschusses liegt bei der Stadt Weil am Rhein.