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Bundestagswahl 2025

 

Wahltermin

Die nächste Bundestagswahl findet am Sonntag, 23. Februar 2025 statt.


Wahlschein beantragen

Sobald Sie Ihre amtliche Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie Ihren Wahlschein (Briefwahl) beantragen.

 

 Verweis Wahlscheinantrag 

Der Versand bzw. die Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann nicht vor dem 7. Februar erfolgen.

 

Damit die Wahlunterlagen rechtzeitig zugestellt werden können, kann ein Wahlschein per Internet nur bis Montag, 17.02.2025, 18:00 Uhr, beantragt werden

Nach Ablauf dieser Frist empfehlen wir die persönliche Vorsprache beim Einwohnermeldeamt der Stadt Kandern unter Vorlage des Wahlscheinantrags (Rückseite Wahlbenachrichtigung). Es besteht in diesem Fall auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen vor Ort auszufüllen.

 

*Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Neben Namen, Geburtsdatum und Anschrift werden auch die Wahlbezirks- und Wählernummer benötigt. Auf der Wahlbenachrichtigung ist nur Ihr Rufname aufgeführt. Bei der Internet-Antragsstellung ist jedoch die Eingabe aller Vornamen zwingend erforderlich. 

Sollten Sie die Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist zudem ein QR-Code aufgedruckt. Diesen können Sie mit Mobilgeräten einscannen und gelangen dann direkt zu dem für die eigene Person vorausgefüllten Internetwahlscheinantrag. Zur Beantragung muss nur noch das Geburtsdatum (und ggf. die abweichende Versandanschrift) eingetragen werden.

Sollten Sie Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Es steht Ihnen frei, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Bearbeitung übertragen. Weitere Informationen erteilt das Wahlamt unter Tel.: 07626 899-21 oder -22.


Wahlbüro

Das Wahlbüro erreichen Sie per Mail unter oder telefonisch unter 076 26 / 899 - 22 während der üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung. 


 

Amtliche Bekanntmachungen zur Bundestagswahl 2025

08/2025 • 27.01.2025

Wahlbekanntmachung

 

04/2025 • 14.01.2025

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025

 


 

Sonstige Hinweise zur Bundestagswahl 2025

Übermittlung von Meldedaten im Zusammenhang mit Wahlen

Informationen für Briefwähler/innen zur Rücksendung der Wahlbriefe

 


 

Informationen zur Bundestagswahl für im Ausland lebende Deutsche (Auslandsdeutsche)

Im Ausland lebende Deutsche werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilnehmen, müssen sie daher vor der Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. 

 

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss bei der zuständigen Gemeinde (Wegzugsgemeinde/letzter Hauptwohnsitz) in Deutschland bis 2. Februar 2025 eingegangen sein.


Weitere Informationen für Auslandsdeutsche sowie das Antragsformular sind auf folgender Internetseite abrufbar: https://www.bundeswahlleiterin.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2025 


Weiterführende Links zur Bundestagswahl


 Verweis Ansprechpartner