Fördermaßnahmen

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)
Verwaltungsvorschrift des Finanz- und Wirtschaftsministeriums zum Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen über pauschale Zuwendungen und Zuwendungen aus dem Ausgleichstock (VwV-KInvFG)


Damit sich die Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung zwischen strukturschwachen und strukturstarken Kommunen und Regionen nicht verfestigen, stellt der Bund mit dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (KInvFG) den Ländern Finanzhilfen zur Verfügung. Das Land Baden-Württemberg regelt mit dieser Verwaltungsvorschrift die Voraussetzungen für die Gewährung von pauschalen Zuwendungen und Zuwendungen aus dem Ausgleichstock sowie das Förderverfahren.


Ausgleichstock
Der Ausgleichstock dient der Unterstützung leistungsschwacher Gemeinden durch Bedarfszuweisungen bei der Schaffung notwendiger kommunaler Einrichtungen und der Milderung besonderer Belastungen einzelner Gemeinden, soweit sie eine unbillige Härte bedeuten. In besonderen Ausnahmefällen wird beim Ausgleich kommunaler Haushalte geholfen.