Stadtverwaltung aktuell

Telefonverzeichnis Kandern

Telefonverzeichnis

 

Das Telefonverzeichnis steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Wir bitten um Verständnis, falls dieses Verzeichnis nicht auf dem aktuellsten Stand ist.

 

Das aktuelle Mitarbeiterverzeichnis finden Sie auf unserer Homepage unter Rathaus & Politik > Mitarbeiter der Verwaltung.

 

 

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Gemeinsamer Gutachterausschuss

 

Die Bodenrichtwerte stehen Ihnen unter www.gutachterausschuesse-bw.de (Boris BW) zur Verfügung.

 

Die Gutachterausschüsse der Kommunen Kandern, Weil am Rhein, Bad Bellingen, Efringen-Kirchen, Malsburg-Marzell, Schliengen und des GVV (Binzen, Eimeldingen, Fischingen, Rümmingen, Schallbach, Wittlingen) haben sich zu einem gemeinsamen Gutachterausschuss zusammengeschlossen.

Die Geschäftsstelle dieses gemeinsamen Gutachterausschusses liegt bei der Stadt Weil am Rhein.

 

Von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhalten Sie Informationen und Leistungen zu folgenden Bereichen:

  • Verkehrswertgutachten/Grundstücksbewertung
  • Auskunft über Bodenrichtwerte
  • Auskunft aus der Kaufpreissammlung
  • Auskunft über die zur Wertermittlung erforderlichen Daten

 

 

Kontakt

E-Mail:
Telefon: 076 21 / 956 68 - 42 oder 076 21 / 956 68 - 43 oder 076 26 / 956 68 - 44

Homepage: www.weil-am-rhein.de/geschaeftsstelle-gemeinsamer-gutachterausschuss

 

 

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Beitrags-, Gebühren- und Steuersätze

 

Die Übersicht über die wesentlichen Beitrags-, Gebühren- und Steuersätze aus dem Haushaltsplan enthält u.a. die Grundsteuersätze, die Hundesteuerbeträge, die Kindergartengebühr, die Kosten für den Schwimmbadeintritt, die Wasserversorgungs- und Abwassergebühren sowie die Kosten im Bestattungswesen.

 

 

Beitrags-Gebühren-Steuersätze2021

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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Wir lassen die Zukunft im Dorf!

 

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden.

 

Nähere Informationen erhalten Sie in unserem Bauverwaltungsamt unter Tel. 076 26 / 899 - 43 oder 076 26 / 899 - 20.

 

Weitere Informationen finden Sie außerdem hier.

 

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Interessentenliste für Bauplätze

 

Sie sind auf der Suche nach einem Bauplatz in Kandern oder einem Ortsteil und möchten gerne informiert werden, sobald Bauplätze zur Verfügung stehen? Dann tragen Sie sich gerne in die Interessentenliste unter www.baupilot.com/kandern.

 

ℹ️  Das Bewerbungsverfahren für die Restflächen im Baugebiet Mittelberg-Tal/Feuerbach läuft vom 01.09.2023 bis 29.10.2023. Alle weiteren Informationen hierzu finden Sie unter www.kandern.de/mittelberg-tal/losverfahren.

 

 

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Klimaschutzpakt

 
Die Stadt Kandern hat am 04.02.2021 die „Unterstützende Erklärung zum Klimaschutzpakt“ des Landes unterzeichnet.
Im Klimaschutzpakt bekennt sich die Stadt Kandern zur Vorbildwirkung der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und zu den Klimaschutzzielen des Landes und setzt sich daher zum Ziel, bis zum Jahr 2040 eine weitgehend klimaneutrale Verwaltung zu erreichen.
 

3. Klimaschutzpakt des Landes Baden-Württemberg

 

 

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Beitritt zur Initiative Motorradlärm

 

Die Stadt Kandern hat in der Gemeinderatssitzung vom 31.05.2021 beschlossen, der Initiative Motorradlärm vom Land Baden-Württemberg und den Kommunen beizutreten.

Gemeinsam mit rund 160 anderen Mitgliedern, davon 144 Städten und Gemeinden, fordern wir, dass alle bestehenden Handlungsmöglichkeiten ergirffen werden, um Motorradlärm wirkungsvoll zu reduzieren.

 

 

InitiativeMotorradlärm

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Beitritt zur Initiative Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten

 

Die Stadt Kandern hat in der Gemeinderatssitzung vom 25.04.2022 beschlossen, der Initiative Lebenswerte Städte durch angepasste Geschwindigkeit beizutreten.

Gemeinsam mit über 200 Kommunen aus ganz Deutschland engagieren sich die Städte und Gemeinden dafür, das Heft beim Thema stadtverträgliche Geschwindigkeiten selbst in die Hand nehmen zu dürfen.

 

Mehr zum Thema finden Sie unter www.lebenswerte-staedte.de/.

 

LSG Logo

 

 

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Information für Grundstücks - und Gebäudeeigentümer und Anwohner der Stadt Kandern zur vorsorglichen Überprüfung Ihrer privaten Rückstausicherung

 

Es kann im Rahmen der Kanalsanierung insbesondere bei starken Niederschlägen dazu kommen, dass die Abwasserkanäle in der Straße und auch die daran angeschlossenen Abflussleitungen auf Ihrem Grundstück, mehr oder weniger stark eingestaut werden.
In diesem Fall wird die satzungsgemäß von Ihnen geforderte Rückstausicherung (siehe § 20, Abwassersatzung vom 12.12.2015) zu Ihrem eigenen Schutz in Funktion treten, um eine Überflutung tiefliegender Gebäudeteile (z.B. Keller) zu verhindern.

 

Weitere Informationen

 

 

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Leitbildentwicklung der Stadt Kandern

 

Standortbestimmung und Vorschlag für das weitere Vorgehen

 

Leitbild Kandern

 

 

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