Europawahl

Werbeplakat Europawahl

Informationen zur Europawahl für im Ausland lebende Deutsche (Auslandsdeutsche)

Im Ausland lebende Deutsche werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an der Europawahl teilnehmen, müssen sie daher vor der Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 19. Mai 2024, am 21. Tag vor der Wahl, bei der zuständigen Gemeinde (Wegzugsgemeinde/letzter Hauptwohnsitz) in Deutschland eingegangen sein. Die Frist kann nicht verlängert werden. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet und der zuständigen Gemeinde im Original übermittelt werden.

 

Weitere Informationen für Auslandsdeutsche sowie das Antragsformular sind auf folgender Internetseite abrufbar:

 

Informationen zur Europawahl für Unionsbürgerinnen und -bürger

Unionsbürger, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Heimatland oder in Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Um in der Stadt Lörrach an der Wahl teilzunehmen, müssen sich in Lörrach wohnhafte Unionsbürger in das örtliche Wählerverzeichnis eintragen lassen. Voraussetzungen sind, dass sie das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich dort aufhalten und weder in Deutschland noch im Herkunftsland vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Um erstmals in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden, muss ein förmlicher Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der Stadt gestellt werden. Der Antrag muss spätestens am 19. Mai 2024, am 21. Tag vor der Wahl, eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.

Der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein und der Stadt Lörrach im Original übermittelt werden.

 

Wenn sich Unionsbürger für eine Teilnahme an der Europawahl in Deutschland entscheiden, können sie in keinem anderen Land an der Wahl teilnehmen.

Das Antragsformular ist beim Wahlbüro im Rathaus erhältlich oder kann auf folgender Internetseite abgerufen werden:

 

Unionsbürger, die in ein deutsches Wählerverzeichnis eingetragen sind, aber die Europaabgeordneten ihres Herkunftslandes wählen möchten, müssen spätestens bis zum 19. Mai 2024 schriftlich bei der Stadt Kandern beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dies gilt dann für alle künftigen Europawahlen, bis wieder ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wird.