Kommunalwahl

Kandern wählt - Slogan

Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger/innen ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Kandern haben.

 

Wahlberechtigte Personen werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen – es sei denn, sie wurden erst vor kurzer Zeit eingebürgert oder europäische/r Staatsbürger/in. In diesem Fall sollten sich Personen, die an der Wahl teilnehmen möchten, auf eigene Initiative bei der Stadt Kandern, Einwohnermeldeamt, melden und einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen.

 

Wer am Wahltag bereits länger als drei Monate in der Gemeinde gemeldet ist, erhält spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung per Post. Wer in diesem Zeitraum keine Wahlbenachrichtung erhalten hat, sollte am besten sofort mit dem Einwohnermeldeamt Kontakt aufnehmen. Unter Umständen sind sind manche Personen noch nicht im Wählerverzeichnis gelistet und müssen einen Antrag auf Eintragung stellen.