Illegale Müllentsorgungen in öffentlichen Abfallbehältern und unerlaubte Müllablagerungen werden künftig geahndet
Meldung aus KandernLeider wird immer wieder privater Restmüll, Bioabfall und Katzenstreu in öffentlichen Mülleimern entsorgt.
Dies sorgt für hohe Kosten zu Lasten der Allgemeinheit. Helfen Sie uns, diese „Mülltouristen“ ausfindig zu machen. Gerne nehmen wir im Ordnungsamt Hinweise entgegen, wenn Sie eine illegale Müllablagerung beobachtet haben.
Was darf in öffentlichen Abfalleimern entsorgt werden?
Öffentlich aufgestellte Müllbehälter an Haltestellen, Parkanlagen, Feldwegen oder an den Fuß- und Radwegen dienen der ordnungsgemäßen Entsorgung des unterwegs anfallenden Mülls. Dabei wird üblicherweise von kleineren Mengen Abfall ausgegangen. Werfen Sie etwa ein Papiertaschentuch, einen Kaugummi oder ein auf Reisen benutztes Butterbrotpapier in einen öffentlichen Papierkorb, wird es keine Probleme geben.
Kritisch wird es, wenn jemand eine volle Mülltüte in einem öffentlichen Abfallbehälter entsorgt. Ebenso ist das Ablegen von privatem Müll auf Gehwegen untersagt. Auch hier liegt der Verdacht nahe, dass der Hausmüll auf Kosten der Allgemeinheit entsorgt werden soll.
Dies ist verboten und kann mit einem empfindlichen Bußgeld bis zu 1.000 Euro geahndet werden.



