Appell an alle Grundstücksbesitzer
Meldung aus KandernLeider stellen wir immer wieder fest, dass Strauch- und Astwerk von privaten Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt.
Zur Beseitigung des Überwuchses, durch den Fußgänger oder der Straßenverkehr beeinträchtigt werden können, ist der jeweilige Grundstückseigentümer in der Pflicht. Wir appellieren deshalb an die Bürger, Bepflanzungen, die über das eigene Grundstück hinaus wuchern, vorausschauend zu pflegen, damit die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.
Das Lichtraumprofil - also die freie Durchgangs- oder Durchfahrtshöhe - muss im Geh- und Radwegbereich 2,50 m und im Fahrbahnbereich 4,50 m betragen. Die Grundstücksgrenzen sind hierbei zwingend einzuhalten.
Auch eventuelle, in den öffentlichen Verkehrsraum (Wege, Gehwege) ragende Bodendecker, sind verkehrsbehindernd und müssen entfernt werden.
Zur Verkehrssicherheit gehört auch, dass Straßenlaternen, Verkehrszeichen und Straßennamenschilder nicht durch Anpflanzungen an den Grundstücksgrenzen verdeckt werden
Bitte achten Sie auch im Sinne des Ortsbildes darauf, dass die an Ihrem Grundstück angrenzenden Gehwege vom Unkraut befreit werden
Wir bitten um Beachtung
Stadt Kandern
- Ordnungsamt -



