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Wasserentnahmeverbot erneut verlängert

Landratsamt Lörrach untersagt Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern bis einschließlich 14. November auch für Befugte mit wasserrechtlicher Erlaubnis / Pegelstände weiter extrem niedrig
Das aktuelle Verbot zur Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen wird bis einschließlich 14. November erneut verlängert und gilt weiterhin sowohl für den Gemeingebrauch als auch für mit wasserrechtlicher Erlaubnis zugelassene Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern. Das Entnahmeverbot gilt für alle Oberflächengewässer mit Ausnahme des Rheins in allen Gemeinden des Landkreises Lörrach. Sollte trotz Verbot Wasser illegal verwendet werden, können Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Eine nochmalige Verlängerung der Allgemeinverfügung ist möglich, falls Niederschläge zu keiner deutlichen Entspannung der Niedrigwassersituation führen.

Das Verbot gilt für die Wasserentnahme zum Zwecke der Bewässerung und Beregnung einschließlich der Beregnung in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und dem Gartenbau sowie den Wasserentnahmen zur Kühl- und Brauchwassernutzung. Das Tränken von Vieh durch Oberflächenwasser sowie die Nutzung von Grundwasserbrunnen wird nicht eingeschränkt. Auch wasserrechtliche Erlaubnisse mit Niedrigwasserregelung sind vom Verbot ausgenommen.

Wie der zuständige Fachbereich Umwelt mitteilt, ist trotz der Regenfälle am Wochenende nach aktuellem Stand keine längerfristige Entspannung zu erwarten. Die Pegel fallen nach solchen Regenereignissen schnell wieder auf ein niedriges Niveau ab. Die Abflüsse und auch Wasserstände liegen aktuell weiterhin deutlich unter dem Mittelwert der vergangenen Jahre.

Nur ausgiebiger, langanhaltender Niederschlag in den vegetationsfreien Wintermonaten sowie durch die Schneeschmelze freiwerdendes Wasser führen zur Neubildung des Grundwassers und damit zu einer nachhaltigen Entspannung der Wassersituation sowohl im Grundwasser als auch in den Oberflächengewässern des Landkreises.

Die Allgemeinverfügung ist abrufbar unter: www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen.

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