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Lebendige und verkehrsberuhigte Stadtmitte Kandern

Lebendige Innenstadt Kandern - Stellungnahme

Jetzt Stellung nehmen

Die Stadt Kandern lädt die Bürgerinnen und Bürger dazu sein, sich an 

der Konzeption zur lebendingen, attraktiven und sicheren Innenstadt 

Kandern zu beteiligen, indem Sie bis zum 31. März 2024 zum Konzept 

Stellung nehmen. 

 

Schriftliche Stellungnahmen können gesendet werden

per Mail an

 

Unterlagen zum Konzept

Beschlussvorlage GR_26.02.2024

Präsentation IB Rapp AG

Abschlussbericht

Beilagen zum Abschlussbericht

 

 

Das Konzept kurz zusammengefasst

Das Konzept sieht bisher folgende Maßnahmen vor:

 

  1. Bei zukünftigen Unterhaltsmaßnahmen der Straßen und Gehwege wird auf die Barrierefreiheit der Hauptachsen zwischen wichtigen Standorten (Bahnhof, Rathaus, Blumenplatz, Schulen) für Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Fahrradfahrer und Kinderwagen Rücksicht genommen.
     

  2. Die Hauptstraße zwischen der Bahnhofstraße und Sitzenkircher Straße erhält die Zone 20.
     

  3. Parken auf dem Marktplatz (mit eventueller Umbenennung in Alter Markplatz) wird werktags zwischen 8 - 18 Uhr auf 30 Minuten eingeschränkt. (Umwidmung durch Gemeinderat)
     

  4. Der vordere Teil des Blumenplatzes (Seite Hauptstraße) wird als Standort für den Wochenmarkt beibehalten. (Umwidmung durch Gemeinderat)
     

  5. Der vordere Teil des Blumenplatzes (Seite Hauptstraße) wird, außerhalb der Zeiten für den Wochenmarkt, als öffentliche Parkfläche mit 16 Parkplätzen (beidseitig, weiterhin Parkzeit 90 Minuten) freigegeben. Es wird geprüft, wie die Ein- und Ausfahrt gestaltet werden kann - optimal mittig über die aktuelle Bushaltestelle, falls diese versetzt werden kann.
     

  6. Der hintere Teil des Blumenplatzes wird als Parkfläche für Anwohner mit Berechtigung, mit 12 Parkplätzen ausgewiesen.
     

  7. Zusätzlich könnten weitere 4 Stellplätze in der Hammersteiner Straße, als Parkplätze für Anwohner mit Berechtigung, ausgewiesen werden.
     

  8. Parken an den Hauswänden im Bereich der verkehrsberuhigten Innenstand wird auf öffentlichen Flächen nicht mehr erlaubt. Anwohner haben jederzeit die Berechtigung, die Flächen für kurze Aus- und Einladesituationen zu benutzen (gemäß bereits aktueller Beschilderung). Die Parkberechtigung für Anwohner an den Fassaden wird im Zusammenhang mit Punkt 6 und 7 entfernt.
     

  9. Der Bereich des verlängerten Marktplatzes zwischen der Hauptstraße und An der Fischermühle wird als Fußgängerzone/verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen.
     

  10. Zwischen dem Notariatsgebäude (Hauptstraße 18) und der Hauptstraße 20 wird eine Ladezone für Transporter der anliegenden Geschäfte ermöglicht.
     

  11. Die vier Parkplätze hinter dem Notariatsgebäude (Hauptstraße 18) werden zum Westen hin in einen Schwerbehinderten-Parkplatz umgestaltet und zum Osten hin zu einer Fahrradstation mit e-Ladebereich und Reparaturstation umgestaltet.
     

  12. Für die drei entfallenen Parkplätze hinter dem Notariatsgebäude werden drei Parkplätze (Parkzeit 90 Minuten) an der Westfassade des Notariatsgebäudes ausgewiesen.
     

  13. Es wird eine Fußgängerzone/verkehrsberuhigter Bereich An der Fischermühle zwischen Markplatz und Blumenplatz ausgewiesen.
     

  14. Es werden Fußwege an allen 3 Fassadenlängen des Blumenplatzes ausgewiesen. Damit sollen u. A. sichere Fußgängerwege zwischen Rathaus und Markplatz geschaffen werden, um damit das Parken am Rathaus für den Aufenthalt in der Stadtmitte attraktiver zu gestalten.
     

  15. Für die Fußgängerzonen wird ein Konzept mit Aufenthaltsmöglichkeiten (Sitzbänke, Spielmöglichkeiten, Fahrradabstellplätze, Schattenbereiche) erstellt und schrittweise aufgebaut. Gemeinsam mit der anliegenden Gastronomie und Geschäften können über ein Ausweiten der Sitz- und Ausstellungsflächen weitere attraktive Aufenthaltsmöglichkeiten geschaffen werden.
     

  16. Im Zuge der Umgestaltung der Innenstadt sollen ein neuer Standort der Bushaltestelle, neue sichere Fußgängerübergänge, insbesondere auf den Schulwegen, mit Verkehrsplanern ausgearbeitet werden.

 

Hinweis: Es werden keine privaten Flächen durch das Konzept überplant.

Veranstaltungen
 

Nächste Veranstaltungen:

27. 04. 2024

 

27. 04. 2024 - Uhr

 

27. 04. 2024 - Uhr bis Uhr

 
 
 
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