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Bodenrichtwerte: Korrekturen sind eingespielt

Neue Werte: Wie der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Weil am Rhein mitteilt, sind Korrekturen der Bodenrichtwerte und Richtwertzonen erfolgt. Die Daten wurden bereits in das online-gestützte Auskunftsportal BORIS-BW eingespielt und sind ab sofort unter www.gutachterausschuesse-bw.de (Grundsteuer B) abrufbar.

Das Zuständigkeitsgebiet des Gutachterausschusses umfasst die Stadt Weil am Rhein, die Stadt Kandern, die Gemeinden Bad Bellingen, Efringen-Kirchen, Malsburg-Marzell und Schliengen sowie den Gemeindeverwaltungsverband Vorderes Kandertal mit Binzen, Eimeldingen, Fischingen, Rümmingen, Schallbach und Wittlingen.

Für die Anwendung der Bodenrichtwerte sollten sich die Bürgerinnen und Bürger eingehend in den „örtlichen Fachinformationen“ informieren, die im Bodenrichtwertinformationssystem unter folgendem Kurz-Link abgerufen werden können: https://lmy.de/w2vd6

Sind für ein und dieselbe Teilfläche verschiedene Nutzungsarten möglich (deckungsgleich überlagernde Bodenrichtwertzonen), können die reduzierten Bodenrichtwerte zum Ansatz herangezogen werden. Die Eigentümerin oder der Eigentümer müssen dabei selbst die real vorliegende, für sie oder ihn zutreffende Nutzung des Grundstücks feststellen und nachweisen.

Bei Rückfragen kann die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachtenausschuss bei der Stadt Weil am Rhein direkt kontaktiert werden, gerne per E-Mail an .

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